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Seit der GV 2011 können neu auch Jugendliche als Jugendmitglieder in den Verein aufgenommen werden. Der Jahresbeitrag beträgt aktuell Fr. 15.-, das ist die Hälfte des ordentlichen Mitgliederbeitrages (s. Art. 6 der Statuten).

Im revidierten Art. 5 der Statuten heisst es: Jungmitglieder können Jugendliche von 9 bis 17 Jahren werden.

 

Ausserdem gibt es im UFV eine aktive Gruppe Jungfischer, die verschiedene Aktivitäten während des Jahres auf ihrem Programm haben.